VereinAlle Eltern, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen, werden automatisch Mitglied des Vereins. Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel einmal jährlich. Sie beschließt die Satzung, welche die Rahmenbedingungen für den Kindergarten festlegt. Die Mitgliederversammlung delegiert die notwendigen Aufgaben an den von ihr gewählten Vorstand. ElternbeiratDer Elternbeirat ist die Interessensvertretung der Eltern und wird aus der Elternschaft der jeweiligen Gruppe jährlich gewählt. Die Aufgaben des Elternbeirates sind gesetzlich formuliert. Nach § 9 des Kibiz hat der Elternbeirat die Aufgabe, den Träger und die pädagogischen Kräfte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Träger, Fachkräften und Eltern zu fördern. | VorstandDer Vorstand ist das ausführende Gremium, um die aktuellen, tagesnotwendigen Entscheidungen zu treffen. Einmal im Jahr muss sich der Vorstand vor der Mitgliederversammlung verantworten. Rat der KindertageseinrichtungDer Rat der Tageseinrichtung setzt sich aus Vertretern des Trägers, den pädagogischen Fachkräften und dem Elternrat zusammen. Er berät nach § 9 des Kibiz die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. |
Elterninitiative "Linder Kinder" e.V., 2024